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StGB § 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

StGB § 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

[ Auszug: Verursacht der Täter durch die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freihei ... ]